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Beim Gebrauchtwagen-Kauf

Einen Gebrauchtwagen checken, speziell bei einem privaten Kauf, sollte man nicht alleine machen. 4 Ohren hören hier stets mehr als zwei.
Halten Sie alle Aussagen des Käufers im Kaufvertrag fest. Eine Behauptung wie „Ich denke schon, dass der unfallfrei ist“, die der Verkäufer nicht in den Kaufvertrag als „Unfallfrei“ aufnehmen will, sollte alle Alarmglocken gehen lassen. Im Bereich unfallfrei gilt dasselbe wie im Bereich Kinderkriegen – ein bisschen Schwanger gibt es nicht.
Gleiches gilt für „Ich hab alle Inspektionen gemacht... Serviceheft hab ich keins...“ Sollte sich diese Situation einstellen, muss der Käufer Ross und Reiter nennen: den Betrieb der alle Inspektionen gemacht hat. Und das wird dann Teil des Kaufvertrages.
Lassen Sie sich Zeit. Verkäufer, die keine Zeit für Probefahrten und ähnliches haben, sollen Ihren Wagen behalten – ein solches Auto dürfen die anderen kaufen.
Lassen Sie sich nicht täuschen von „ich hab noch 6 weitere Interessenten, der Wagen ist eigentlich schon weg. Ich lassen Sie nur die Probefahrt machen, weil Sie als erster angerufen haben....“ bla bla bla – kennen wir alles schon. Sowas darf Sie beim Testen des Gebrauchtwagens nicht unter Druck setzen.
Fahrzeugbesichtigungen auf düsteren Parkplätzen gibt es ebenfalls nichts – wer nichts zu verbergen hat, zeigt seinen Wagen vor der Haustür bei Tageslicht.
Ganz knifflig ist das ganze übrigens bei eBay – hier müssen alle Punkte schriftlich bei der Besichtigung festgehalten werden, wenn sie nicht ohnehin schon im Auktionsangebot selbst stehen – denn: Vertragsbasis ist ansonsten einzig das, was Sie online gelesen haben.
Daher gilt: wer hier einen Wagen unbesehen kauft, zumal einen älteren, ist selbst schuld.
Vergewissern Sie sich beim Kauf, dass Sie alle Dokumente erhalten haben – darunter fallen beispielsweise auch der TÜV-Bericht oder die AU-Bescheinigung, ohne die Sie einen Wagen nicht zulassen können.

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